Archiv für den Monat: September 2025

2. Experiencecup in Frankfurt

Bootshaus des Frankfurter RC Fechenheim

Am Sonntag, den 26. Oktober läd der Frankfurter RC Fechenheim zum 2. Experiencecup nach Frankfurt ein. Nachdem im vergangenen Jahr der Cup erfolgreich durchgeführt wurde, sich sich die Veranstalter bestätigt, diesen auch in 2025 zu veranstalten. Der Experience-Cup  ist primär ein Wettkampf für Breitensportler, die erst vor kurzem Rudern gelernt haben und sich in einem Wettbewerb erproben möchten. Daher sind primär BreitensportlerInnen (Anfänger), die im Jahr 2024 und 2025 das Rudern gelernt haben, startberechtigt. Breitensportler, die 2023 und früher das Rudern erlernt haben, können in der offenen Klasse starten.

Das Besondere: Es ist ähnlich wie die „Talentregatten unseres Schülerruderverbandes ein Wettbewerb mit Wendemanöver und in gestellten Leihbooten, so dass der Aufwand für die Teilnehmer gering ist: keine Bootstransporte. Außerdem starte jede Crew nach dem Bundesligaprinzip in Vorläufen und Finals.

Meldeschluss ist Samstag, 18. Oktober 2025.

Weitere Informationen gibts auf den Seiten des Frankfurter RC Fechenheim.

2025 Experience-Cup-Ausschreibung

Schülerruderverband unterstützt Rheingauschule erneut mit Stellungnahme

Nach der letzten Stellungnahme zur beabsichtigten ganzjährigen Sperrung des Ausbildungsreviers der Rheingauschule im Naturschutzgebiet Fulder Aue – Ilmen Aue kam es zu einer mehrstündigen Onlineanhörung, an der Politiker und zahlreiche betroffene Verbände und Vereine als Vertreter der Naturschutzes und des Wassersports teilnahmen. Vereinbart wurde ein Dialog und eine gemeinsame Befahrung des Gewässers. Noch bevor einer dieser beiden Schritte unternommen wurde, hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr einen Alternativvorschlag unterbreitet, der bestenfalls als „gut gemeint“ zu bewerten ist, weil Ruderern und Kanuten der Rheingauschule erstmals Zugeständnisse bei der Befahrung gemacht werden. Der Alternativvorschlag kann ebenso als „vergiftet“ bezeichnet werden, da er den beabsichtigen Weg des Dialoges untergräbt und jahrzehntealte unbewiesene Behauptungen zu Störwirkungen durch den Menschen, willkürlich gewählte Abstandsgebote zum Ufer und spaltende Unterscheidung der wassersporttreibenden Nutzergruppen enthält. Zudem bietet er keine Lösung, die einen Mehrwert für den Naturschutz hätte. In diesem Sinne hat der SRVb Hessen erneut Stellung bezogen, weil auch weitere Wassersportreviere schnell von solchen unsinnigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen bedroht werden könnten.